Migrationsrecht
Working Holiday Programm für Deutsche in Chile
Working Holiday – Am 20. Februar 2014 unterzeichneten die Regierungen von Chile und Deutschland das sog. Working Holiday Programm (Ferienarbeitsaufenthaltsprogramm). Dieses Programm bietet jungen Chilenen und Deutschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, das jeweils andere Land kennen zu lernen. Zur Ergänzung der Reisemittel oder einer beruflichen Fortbildung darf einer Erwerbstätigkeit auf Gelegenheitsbasis nachgegangen werden.
Das Working Holiday Programm setzt folgende Voraussetzungen für einen Aufenthalt voraus: Erforderlich ist die chilenische bzw. deutsche Staatsangehörigkeit des Programmteilnehmers. Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder ohne eigenen Aufenthaltstitel dürfen den Programmteilnehmer nicht begleiten. Hauptreisezweck soll der Ferienaufenthalt im jeweils anderen Land sein. Der gesamte Aufenthalt darf eine Dauer von 12 Monaten nicht übersteigen. Die mehrfache Einreise in das Land im Rahmen dieses Programmes ist in diesem Zeitraum gestattet. Die Teilnahme an diesem Programm ist nur einmalig möglich. Im Rahmen des Aufenthaltes können kurzfristige Erwerbstätigkeiten von nicht länger als sechs Monaten je Arbeitgeber wahrgenommen werden.
Chilenische Staatsbürger, die an dem Working Holiday Programm teilnehmen möchten, müssen einen Antrag bei der deutschen Botschaft in Santiago de Chile stellen. Deutsche Staatsbürger, die das Programm absolvieren möchten, müssen ein temporäres Aufenthaltsvisum bei einer chilenischen Botschaft beantragen.
Bei einem Kurzaufenthalt von nicht mehr als drei Monaten ist ein Touristenvisum, das formlos bei der Einreise erteilt wird, grundsätzlich ausreichend. Bei der Einreise in Chile erhält man die 90 Tage gültige Touristenkarte. Das Innenministerium der Republik Chile kann für Touristen, die eine Arbeitserlaubnis von nicht mehr als 30 Tagen besitzen, in hochqualifizierten Fällen eine Verlängerung vornehmen, bis das Touristenvisum abläuft. Hierfür muss eine Gebühr bei einer Bank in Höhe von 150% der Kosten für ein Arbeitsvisum in Deutschland gezahlt werden. Diese betragen in Deutschland derzeit etwa 75 US$.
Zuletzt bearbeitet: 05/10/2020