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Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung in Chile

In Chile gibt es drei Rechtsformen, die für die Unternehmensgründung durch Ausländer infrage kommen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada), die Aktiengesellschaft (sociedad por acciones) und die Kapitalgesellschaft (sociedad anónima). In allen dreien haften die Gesellschafter für die Verpflichtungen der Gesellschaft nicht persönlich.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada) bestehen aus mindestens zwei Gesellschaftern und haben einen oder mehrere Geschäftsführer, die dazu bestellt sind, die öffentliche Urkunde, durch die die Gesellschaft gegründet wird, zu unterzeichnen.
 
Änderungen des Gesellschaftsvertrags benötigen eine einstimmige Entscheidung der Gesellschafter.

Das Kapital der Kapitalgesellschaft (sociedad anónima) ist in Aktien aufgeteilt und es muss mindestens zwei Aktionäre geben. Sie hat einen Vorstand, einen Hauptgeschäftsführer und eine Hauptversammlung. Beschlüsse bedürfen einer Mehrheitsentscheidung.

Das Kapital der Aktiengesellschaften (sociedad por acciones)  ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt. Es wird nur ein Aktionär benötigt. Beschlüsse ergehen durch Mehrheitsentscheidung. Ein Vorstand wird nicht gefordert, nur ein Hauptgeschäftsführer und die Hauptversammlung.

In Chile gibt es keine Beschränkung für die Unternehmensgründung von Ausländern. Allerdings müssen allen ausländischen Gesellschaftern zuerst eine chilenische Steuernummer beantragen. Im Falle einer natürlichen Person braucht man nur eine Vollmacht und eine Kopie des Reisepasses. Im Falle von Unternehmen andere Unterlagen werden benötigt. Dieses dient den Erwerb der zugehörigen Steuernummer. Für diesen Zweck wird eine Vollmacht von der ausländischen Gesellschaft erteilt.

Die Steuernummer dient dazu, die Steuern zu erheben, wenn die Gewinne zu den ausländischen Partnern des Unternehmens geschickt werden. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt und eine Apostille haben, die von der entsprechenden deutschen Behörde aufgestellt wurde.

Nachdem die Vollmacht, durch die die Gesellschaft gegründet wird, unterzeichnet wurde, wird die Gründungsurkunde dem Handelsregister vorgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht. Dann kann die Gesellschaft die Steuernummer vom chilenischen Finanzamt bekommen. Ab diesem Zeitpunkt ist sie voll handlungsfähig.

Eine chilenische Gesellschaft benötigt einen Geschäftsführer der Chilene ist oder ein Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis.

Ab der Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde bis zur Erlangung der Steuernummer vergehen gewöhnlich etwa 10 Tage.

Zuletzt bearbeitet: 19/04/2020

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