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Wichtigsten Steuern in Chile

Steuerpflicht

Steuern in Chile: Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in Chile sind mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Nicht in Chile ansässige Personen unterliegen nur die Besteuerung von Einkommen, das aus chilenischen Quellen stammt. Das chilenische Einkommensteuersystem unterscheidet zwischen Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit, die mit Impuesto de Primera Categoría (entspricht der Körperschaftsteuer) besteuert werden und Einkünften natürlicher Personen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit, die mit dem Impuesto de Segunda Categoría (entspricht der Einkommensteuer) besteuert werden.

Körperschaftsteuer

Der sogenannte Impuesto de Primera Categoría, der der Körperschaftsteuer entspricht, besteuert Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit, insbesondere Kapitaleinkünfte und die erwirtschafteten Erträge von Unternehmen des Handels, der Industrie, des Bergbaus und anderer Sektoren.

Die Höhe des jeweiligen Steuersatzes hängt dabei vom Abgabemodelle ab und es gibt drei Modelle zur Verfügung.

Besteuerung der KMU.– Egal ob eine Gewinnausschüttung erfolgt oder nicht, wird das das Einkommen eines Unternehmens mit einem Steuersatz von 25 % besteuert. Bis 2024 wurde der Steuersatz auf 10% reduziert. Des Weiteren erfolgt eine Besteuerung beim Anteilseigner mit einem progressiven Steuersatz für ansässige Personen in Chile und einem Steuersatz von 35% für ausländische Investoren. Allerdings wird die vom Unternehmen entrichtete Einkommensteuer auf Ebene des Anteilseigners bei der Ergänzungsteuer angerechnet.

Durchsichtiges System – Steuern in Chile

KMU können auch dieses System wählen und dann werden nur die Anteilseigner besteuert (Impuesto Global Complementario) und nicht die Gesellschaft und die monatliche Vorauszahlung der Steuer fehlt aus.

Paragraph 14 A. Bei diesem System wird hingegen unterschieden, ob eine Ausschüttung der Gewinne erfolgt oder nicht. Das Unternehmen wird mit einem höheren Steuersatz von 27% besteuert, auf Ebene des Anteilseigners erfolgt die Besteuerung dann erst bei tatsächlicher Gewinnausschüttung eine erneute Besteuerung mit maximal 35%. Die auf Unternehmensebene entrichtete Steuer kann allerdings dann beim Anteilseigner bis zu 65% angerechnet werden. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt in diesem Fall maximal 44,45%.

Einkommensteuer

Die Steuer der sogenannten Impuesto de Segunda Categoría entspricht der Einkommensteuer. Besteuert werden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitslöhne, Gehälter und Renten) nach dem Welteinkommensprinzip. Bei der persönlichen Einkommensteuer von Inländern besteht ein progressiver Satz von 0% bis 40%. Des Weiteren gibt es eine Ergänzungssteuer für Ansässige (Impuesto Global Complementario) und für Nicht-Ansässige (Impuesto Adicional).

Ergänzungssteuer

Die Ergänzungssteuer (Impuesto Global Complementario) gilt für alle anderen Einkünfte natürlicher Personen mit Wohnsitz in Chile. Sie ist nach Einkünften gestaffelt und kann von 0% bis 40% betragen. Die Ergänzungssteuer für Nicht-Ansässige (Impuesto Adicional) unterliegen Einkünfte natürlicher und juristischer Personen. Der Steuersatz beträgt im Allgemein 35%, wobei für einige Einkünfte ermäßigte Sätze gelten. Technische Dienstleistungen, Ingenieursleistungen, Lizenzgebühren für die Nutzung und Verwertung von Software unterliegen einen Steuersatz von 15%. Mit dem Regelsatz werden beispielsweise die Zahlung von Dividenden und Gewinnanteilen besteuert. Die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer wird dabei angerechnet.

Sonstige Steuern in Chile

Die Mehrwertsteuer (Impuesto a las Ventas y Servicios) wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt derzeit 19%.

Es gibt auch andere Steuern wie unter andere Grundsteuer, Gewerbesteuer, Stempelsteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Chile hat Doppelbesteuerungsabkommen mit fast allen Lateinamerikanischen Ländern und über 30 Ländern, darunter auch Österreich. Leider hat Chile kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Chile bedeutet, dass deutsche Investoren nicht auf Mechanismen zurückgreifen konnten, um internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden, wie z.B. bei Krediten und Abschreibungen. Auf diese Weise kam es bisher zum Nachteil gegenüber Investoren, die aus Ländern stammen, welche Steuerabkommen aufweisen. Um dieses Problem zu vermeiden, wird häufig indirekt über Tochtergesellschaften und Niederlassungen investiert, die ihren Sitz in Ländern der Europäischen Union haben, welche über die entsprechenden steuerlichen Vereinbarungen verfügen.

Zuletzt bearbeitet: 20/10/2020

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