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Migrationsrecht

Aufenthaltsgenehmigung für Investoren in Chile

AM 12. FEBRUAR 2022 IST EIN NEUES EINWANDERUNGSGESETZ IN KRAFT GETRETEN. WIR WERDEN DIESEN ARTIKEL IN KÜRZE AKTUALISIEREN

Aufenthaltsgenehmigung: In Chile ist es möglich, als Investor eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Ausländer können sowohl nachdem als auch bevor sie ein Unternehmen in Chile gegründet haben ein Visum beantragen.

Ist die Investition zunächst noch auf der Ebene einer Idee, muss eine Beschreibung des Projektes eingereicht werden. Diese muss den Standort des Projektes, die Anzahl der anzustellenden Arbeitnehmer, das zu investierende Kapital und die Gewinnprognose des Projektes enthalten.

Wurde das Unternehmen bereits gegründet, müssen alle mit der Gründung zusammenhängenden Dokumente gemeinsam mit dem Nachweis, dass das Gesellschaftskapital bereits gezahlt wurde und das Geld im Land ist, eingereicht werden.

Wurde das Unternehmen noch nicht gegründet, oder aber ist das notwendige Kapital noch nicht gezahlt worden, muss durch geeignete Dokumente bewiesen werden, dass der Anstragsteller ausreichende Mittel hat, um das Projekt zu beginnen oder seinen Teil der Gesellschaftsanteile zu zahlen.

Der Antrag für Visum kann entweder nach Ankunft der Person als Tourist in Chile, oder aber in einem chilenischen Konsulat im jeweiligen Herkunftsland gestellt werden. Alle ausländischen Dokumente müssen vom chilenischen Konsulat beglaubigt werden. Dokumente, die in einer Fremdsprache verfasst sind, benötigen eine beglaubigte Übersetzung und eine Apostille.


Weitere Informationen zum Thema Investition: Die Auslandsinvestitionen in Chile

Zuletzt bearbeitet: 18/02/2022

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