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Gesellschaftsrecht

Die Aktiengesellschaft (Sociedad por acciones, SPA)

Die Aktiengesellschaft, bekannt unter ihrem Akronym SpA, wurde 2007 durch das Gesetz 20.190 als eine vereinfachte Form der Kapitalgesellschaft eingeführt und war ursprünglich für Risikokapitalgesellschaften gedacht.

Vor- und Nachteile einer SpA (Aktiengesellschaft)

Einige Vorteile einer SpA gegenüber einer Einmanngesellschaft (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada, EIRL) bestehen darin, dass sie zunächst als Gesellschaft von einer Person gegründet werden kann und im weiteren Verlauf neue Gesellschafter beitreten, dass sie mehr als einen Gesellschaftszweck haben kann und dass auch juristische Personen SpA gründen können.

Sie ist die angemessene Gesellschaftsform für Personen, die ein Unternehmen gründen wollen, in das in Zukunft weitere Aktionäre oder stille Gesellschafter eintreten sollen.

Eine Aktiengesellschaft kann einen oder mehrere Aktionäre haben und bedarf keiner aufwendigen Verwaltung. Ein Verwaltungsrat wird nicht benötigt. Jede einzelne Person kann Aktien von verschieden SpA erwerben und die Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Der Nachteil einer SpA gegenüber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besteht darin, dass im Gegensatz zu einer GmbH jeder der Gesellschafter seine Anteile verkaufen und damit das Geschäft aufgeben und sogar Personen einbringen kann, die der Rest nicht als Gesellschafter haben will, und andererseits könnte der Mehrheitsaktionär Kapitalerhöhungen vornehmen und schließlich die Minderheitsaktionäre von jeder Entscheidung ausschließen, weshalb Familienunternehmen häufig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der SpA vorziehen.

Kapital und Kapitaleinteile einer SpA (Aktiengesellschaft)

Das Gesellschaftskapital wird in Aktien aufgeteilt, und die Aktionäre haften bis zur Höhe ihrer jeweiligen Einlage in die Gesellschaft. Die Aktien müssen innerhalb der in der Gründungsurkunde selbst angegebenen Frist unterzeichnet und eingezahlt werden, und wenn nichts angegeben ist, muss dies innerhalb eines Zeitraums von höchstens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft oder ab der Erhöhung des Aktienkapitals erfolgen.

Kapitalerhöhungen werden von den Aktieninhabern beschlossen werden. Auf der anderen Seite kann es genehmigtes Kapital geben, d.h. Kapitalerhöhungen, die der Geschäftsführer ohne Zustimmung der Hauptversammlung durchführen kann, entweder zur Finanzierung der Verwaltung des Unternehmens oder für bestimmte Zwecke.

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft erlaubt es, Aktien zu verkaufen, die nur ein Recht an der Aufteilung der Gewinne an einem abgeschlossenen Geschäft geben. Dies ermöglicht es, stille Teilhaber für ein neues Geschäft, das man entwickeln möchte, zu suchen, und dem neuen Teilhaber die Sicherheit zu geben, dass das Geschäft rentabel sein und nicht durch andere, bereits bestehende Geschäfte beeinträchtigt wird.

Es können verschiedene Arten von Aktien geschaffen werden, von denen einige nur ein Recht an den Gewinnen und nicht zur Teilnahme an Abstimmungen einräumen, oder mit denen ein Gesellschafter verpflichtet wird, seine Aktien im Fall, dass er sich zurückziehen möchte, an die anderen Gesellschafter oder an die Gesellschaft selber zu verkaufen, etc.

Verwaltung einer SpA

Eine Aktiengesellschaft ist sehr flexibel in ihrer Verwaltung und in den Rechten und Pflichten betreffend des Aktienbesitzes. Dies erlaubt es, dass sie sich an die jeweiligen Notwendigkeiten des Unternehmens anpassen kann.

Besteuerung einer SpA

Weiterhin ist anzumerken, dass die Aktiengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert wird. Der Vorteil gegenüber letzteren besteht jedoch darin, dass man vor dem Finanzamt je nach den Bedürfnissen der Aktionäre und des Unternehmens zwischen der Zahlung von Steuern im Rahmen des integrierten oder teilintegrierten Systems wählen kann. Das integrierte System ist für die GmbH gedacht, aber kann auch von der Aktiengesellschaft benutzt werden.

Zuletzt bearbeitet: 06/10/2020

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