Umweltrecht
Ley Corta I und II – Erneuerbare Energien in Chile
Erneuerbare Energien: Der chilenische Gesetzgeber hat – mehr oder weniger erfolgreich – versucht, nicht konventionellen, erneuerbare Energien den Zugang zum Stromnetz zu ermöglichen.
Durch das Gesetz 19.940, auch Gesetz Corta I genannt, wurde Generatoren mit Kapazitäten unter 9 MW der Anschluss an das Stromnetz gestattet. Durch diese Änderung des Stromgesetzes wurde das Recht des Zugangs zum Strommarkt unabhängig von der jeweiligen Größe der Generatoren festgesetzt und das Prinzip, dass jeder von ihnen elektrische Energie erzeugen und verkaufen darf, klargestellt.
Auf der anderen Seite wurden wiedererneuerbare Energien mit einer Kapazität von bis zu 20 MW von der Zahlung der geltenden Zugangssteuer ausgenommen.
Später wurde das Gesetz 20.257,
auch als Gesetz Corta II bekannt, erlassen. Dieses hat den wiedererneuerbaren
Energien einen wesentlich stärkeren Anstoß gegeben, indem es die Stromanbieter
dazu verpflichtete nachzuweisen,dass ein bestimmer Prozentsatz der zur
Verfügung gestellten Energie aus solchen Energiequellen stammt. Diese können
die Anbieter selber produzieren oder aber andere damit beauftragen. Die
Nachweispflicht gilt ab dem Jahr 2010 und ist auf alle ab dem Jahr 2007
abgeschlossenen Verträge anwendbar.
Mögliche Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind all die, die nach
dem 01. Januar 2007 bestehen.
Das Gesetz hat eine vorübergehende Wirksamkeit von 25 Jahren. Danach soll eine ausreichende Konkurrenzfähigkeit der erneuerbaren Energien gegeben sein, die einen staatlichen Anreiz zu ihrer Nutzung überflüssig macht.
Von 2010 bis 2014 müssen mindestens 5% des von den Stromanbietern veräußerten Stroms aus Quellen erneuerbarer Energien stammen. Dieser Anteil steigt allmählich auf bis zu 10% an. Bei Nichtbeachtung der Pflicht droht ein Bußgeld von U$25 pro MW Strom pro Stunde. Bei wiederholtem Verstoß erhöht sich dieses Bußgeld.
Zuletzt bearbeitet: 17/02/2020