Arbeitsrecht
Die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Ausländer
Sozialversicherungsbeiträge: In Chile können einige ausländische Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Sozialversicherung befreit werden oder die von ihnen geleisteten Zahlungen an die Sozialversicherung zurückerhalten, wenn sie das Land verlassen.
Diese Befreiung gilt nur für die Zahlungen im Zusammenhang mit dem Rentensystem. Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung müssen vom Arbeitgeber in Chile gezahlt werden.
In Chile sind ausländische Arbeiter, die ,wie nach dem chilenischen Gesetz definiert, eine „technische“ Qualität haben, nicht dazu verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Um diese Befreiung zu beantragen, legt das Gesetz folgende Regeln fest:
- Die Arbeiter müssen zumindest „Techniker“ sein. Als „Techniker“ werden solche definiert, die Kenntnisse über eine bestimmte Wissenschaft oder Kunst haben, was durch Dokumente, die ein Fachstudium oder ein spezialisiertes Studium belegen, bewiesen werden kann.
- Der Arbeiter muss einer ausländischen Sozialversicherung angehörig sein, die zumindest Krankheit, Schwerbehinderung, Alter und Tod abdeckt. Dies kann mit einem Zertifikat der Sozialversicherung, der der Arbeiter angehörig ist, bewiesen werden, aus dem die Abdeckung dieser Leistungen hervorgeht und welches korrekt legalisiert ist. Auch Arbeiter, die bereits eine Pension beziehen, können diese Regelung beantragen.
- Der Arbeitsvertrag muss den Willen des Arbeitnehmers, die geforderte Angehörigkeit aufrechtzuerhalten, aufzeigen (es sei denn, es handelt sich um einen Arbeiter, der bereits eine Pension bezieht).
Der Arbeitgeber muss das zuständige chilenische Sozialversicherungsinstitut per Post benachrichtigen und die Befreiung greift von dem Datum der Benachrichtigung an. Darüber hinaus muss es dem Arbeitnehmer jederzeit möglich sein, der Verwaltung die Erfüllung der oben genannten zur Befreiung geforderten Bedienugen zu beweisen.
Die Arbeitnehmer haben auch die Möglichkeit, wenn sie das Land verlassen, weil ihr Arbeitsvertrag abgelaufen ist, die an die AFP geleisteten Zahlungen zurückzuerhalten und die Versicherungszahlung zu erhalten, selbst wenn sie gekündigt haben. In diesem Fall müssen sie bei der AFP einen Antrag mit einer Kopie des Dokuments stellen, das u.a. beweist, dass er oder sie «technischer Arbeiter» ist.
Zuletzt bearbeitet: 06/05/2020