Gewerbe
Vollstreckungstitel im chilenischen Recht
Damit man eine Forderung in Chile gerichtlich durchsetzen kann, braucht man einen Vollstreckungstitel.
Was sind Vollstreckungstitel?
Vollstreckungstitel sind, laut der chilenischen ZPO, Urteile, Urkunden, Wechsel und Solawechsel.
Beschaffungsmöglichkeiten:
Eine weitere Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel zu erhalten, ist das Unterschriften- und Schuldanerkennungsverfahren Dieses Verfahren wird häufig angewandt, wenn aus irgendeinem Grund nur ein privates Dokument, nicht aber eine Urkunde vorliegt, oder wenn der Wechsel oder der Solawechsel aus irgendeinem Grund nicht alle rechtlichen Anforderungen entspricht. Bei diesem Verfahren wird das Dokument beim Gericht vorgelegt, woraufhin der Schuldner seine Unterschrift anerkennen muss. Erkennt der Schuldner seine Unterschrift an, erhalten Sie auf diese Weise den gewünschten Titel. Sollte der Schuldner seine Unterschrift nicht anerkennt, obwohl es eigentlich seine eigene ist, macht er sich strafbar. Die Dokumente müssen in Spanischer Sprache verfasst oder übersetzt sein und es muss sich um Originaldokumente handeln. Eingescannte Kopien sind nicht erlaubt.
Eigentumsvorbehalt – Vollstreckungstitel
Für den Eigentumsvorbehalt gilt der Grundsatz, dass das Recht vom Abnehmer gilt (lex rei sitae) und in diesem Fall gilt chilenisches Recht. In Chile kennt man kein Eigentumsvorbehalt. Stattdessen wird in Chile die „Prenda sin desplazamiento“ benutzt. Diese ist ein vertragliches Pfand, das in einem öffentlichen Register eingetragen wird. Die Ware, anders beim normalen Pfand, bleibt beim Käufer und soll sie veräußert werden, dann ist der neue Besitzer verpflichtet das Pfand zu anerkennen. Muss das Pfandrecht verwertet werden, dann geschieht dies durch den Verkauf der gepfändeten Ware. Der Verkauf muss grundsätzlich im Weg der öffentlichen Versteigerung erfolgen. Die besitzlose Verpfändung muss schriftlich erfolgen und wird notariell beglaubigt, da der zuständige Notar verpflichtet ist, die Urkunde mit der besitzlosen Verpfändung in das öffentliche Register eintragen zu lassen. Sobald ein Konnossement vorliegt, kann die Verpfändung erfolgen, ohne dass die Produkte in Chile angekommen sind.
Mahnverfahren
In Chile gibt es kein Mahnverfahren im Sinne vom deutschen ZPO, weil es keine Mahngerichte gibt. In Chile versenden Anwälte in der Regel außergerichtlichen Mahnungen im Auftrag ihrer Mandanten. Das Verbraucherrecht regelt, wie diese außergerichtliche Mahnung zu erfolgen hat. Unternehmen, die Darlehen oder Ratenzahlungen anbieten, unterliegen strengeren Vorschriften.
Die Kosten für das außergerichtliche Inkassoverfahren können vereinbart werden, sie dürfen jedoch, die im Verbraucherrecht vorgesehene Inkassokosten nicht überschreiten.
Wie hoch sind sie?
Abschnitt | Schulden bis 10 UF[1] | 9% |
Abschnitt | Schulden über 10 UF bis 50 UF | 6% |
Abschnitt | Schulden bis 50 UF | 3% |
Die Bonität von Schuldnern kann man bei Dicom www.dicom.cl überprüft werden, die der Schufa entspricht.
[1] 1 UF entspricht etwa 32 Euro
Inkassoverfahren von ausländischen Rechnungen
Das Gesetzt sieht für chilenische Rechnungen ein schnelles Vollstreckungsverfahren vor, wenn sie nicht rechtzeitig bezahlt wurden. Doch wenn die offenen Rechnungen im Ausland aufgestellt worden sind, muss ein Erkenntnisverfahren in den meisten Fällen angewendet werden. Die Ausnahme hiervon ist es eine Schulderklärung. Das Original muss von Schuldner unterzeichnet und dem Gericht vorgelegt werden.
Zuletzt bearbeitet: 28/09/2021