Gewerbe
Der Handelsvertretervertrag – Contrato de agencia comercial
Der Handelsvertreter
Der Handelsvertreter ist eine Figur, die dem in Art. 3 Nr. 7 Código de Comercio gennanten agencia de negocios ähnelt. Allgemein verpflichtet sich durch den Handelsvertretervertrag eine Person (juristisch oder natürlich) einer anderen Person gegenüber, einem Unternehmen, für diese Geschäfte und Verträge zu betätigen, abzuschließen oder diese repräsentativ für den Unternehmer zu erfüllen. Dieser Handelsvertreter kann entweder als Broker oder als Dealer tätig werden. Ein Broker ist ein Vermittler, der auf fremde Rechnung beratend tätig wird. Ein Dealer gleicht einem Kaufmann, der in der Hinsicht vermittelnd tätig wird, indem er kauft um zu verkaufen und meist auf eigene Rechnung tätig wird. Diese zwei Begriffe beinhalten nicht unbedingt, dass es sich um eine dauerhafte Beziehung zwischen dem Broker oder Dealer und dem Unternehmer handelt. Ist dies jedoch der Fall, handelt es sich meist um einen Handelsvertreter. Ein Handelsvertreter kann auch als Broker und Dealer für einen Unternehmer tätig sein. Auch kann er als Kommissionsagent tätig sein.
Charakter des Vertrages (Handelsvertretervertrag)
Bei dem Handelsvertretervertrag handelt es sich um einen atypischen Vertrag. Das bedeutet, dass er keine spezielle normative Regelung besitzt. Der Ursprung dieses Vertrages stammt jedoch zweifellos aus Regelungen des Códigos de Comercio und in diesem enthaltenen Buch zu „Comerciantes y Agentes (§§ 0039 ff. Código de Comercio) Der Handelsvertretervertrag stammt vor allem aus Umfeld des Maklers (geregelt in §§ 0144 ff. Código de Comercio) und weist zudem viele Gemeinsamkeiten mit der einfachen Vertretung auf. Dennoch hat der Handelsvertretervertrag einen eignen Charakter, mit eigener rechtlicher Struktur.
Der Handelsvertretervertrag ist ein permanenter Vertrag zwischen zwei Geschäftsleuten. Einer davon ist der Unternehmer (principal) und einer davon ist der Handelsvertreter (agente). Der Vertrag regelt die zukünftigen Geschäfte der Beiden. Eine Seite, die Seite des Handelsvertreters, wird als Vermittler für Handlungen für die andere Seite, die Seite des Unternehmers, auftreten. Die andere Seite verpflichtet sich, den Handelsvertreter dafür mit Provisionen oder mit Preisnachlässen auf Käufe zu entlohnen. Durch den Vertrag wird der Handelsvertreter zunächst nicht dazu verpflichtet überhaupt tätig zu werden, er wird aber dennoch aus ökonomischer Sicht dazu gezwungen. Der Vertrag hat also einen unilateralen Charakter, da nur der Unternehmer zu etwas verpflichtet wird – Zahlung bei Tätigwerden des Handelsvertreters.
Der Vertrag enthält Regeln für den Fall, dass sich das, was mit dem Vertrag beabsichtigt ist, erfüllt. Das heißt, wenn also der Handelsvertreter einer der ihm durch den Vertrag aufgebene Aufgaben erfüllt, also zum Beispiel ein Kaufangebot erzielt, kann er die durch den Vertrag festgelegten Normen, wie zum Beispiel die Zahlung der Provision einfordern. Der Handelsvertreter verdient sein Geld also nicht mit der Schließung des Vertrages, sondern viel mehr damit, was sich daraus ergibt.
Die Gültigkeit des Vertrages zwischen den Parteien wird im Vertrag festgelegt. So kann der Zeitraum entweder auf unbestimmte Zeit, mit einer Klausel für die Beendigung des Vertrages mit vorzeitiger Ankündigung, oder auf einen bestimmten Zeitraum mit automatischer Verlängerung festgelegt sein.
Darüber hinaus ist der Vertrag „intuito personae“. Dies bedeutet, dass der Vertrag wirklich nur zwischen den Personen gilt, die ihn abgeschlossen haben. Das heißt also, wenn einer der Vertragspartner stirbt, ist der Vertrag beendet.
Ein weiteres wichtiges Merkmal ist, dass der Handelsvertreter autonom und unabhängig ist, also in keinerlei rechtlicher Verbindung mit dem Unternehmer steht.
Wettbewerbsverbot
Innerhalb der Vertragsbestimmungen können beide Teile einen Bereich vereinbaren, indem der Unternehmer nicht agieren darf. Das bedeutet, handelt es sich um einen Broker, dass der Unternehmer, falls dieser in der vereinbarten Zone tätig wird, dennoch eine Provision an den Vermittler zahlen muss, mit dem er die Vereinbarung getroffen hat. Falls es sich um einen Dealer handelt, darf der Unternehmer nicht in der vereinbarten Zone mit den gleichen Konditionen, die er mit dem einen Handelsvertreter ausgehandelt hat, an andere Handelsvertreter verkaufen. Der Unternehmer sichert also seinem Handelsvertreter die Exklusivität seiner Zone zu. Diese Exklusivität weitet sich auch auf alle weiteren Handelsvertreter, mit denen der Unternehmer zusammenarbeitet, aus.
Auf der anderen Seite kann aber auch dem Handelsvertreter auferlegt werden, keine weiteren Handelsvertretungen für Geschäfte zu übernehmen, die in dem gleichen Sektor des Unternehmers arbeiten, also zum Beispiel ähnliche Produkte verkaufen.
Die Vergütung
Wie bereits gesagt ist der Unternehmer durch die bloße Schließung eines Vertrages noch nicht verpflichtet eine Bezahlung an den Handelsvertreter zu entrichten. Diese ergibt sich erst, wenn der Handelsvertreter, als Broker oder als Dealer, die im Vertrag vorgeschriebenen Bestellungen und Käufe in die Tat umsetzt. Grundsätzlich wird der Handelsvertreter mit einer vorher geregelten Provision bezahlt (geregelt in §§ 0679 ff. Código de Comercio). Tritt der Handelsvertreter als Broker auf, erhält er die Provision für die verkaufte Ware oder Service, die ihm im Vertrag zugesichert wurde. Handelt es sich um einen Dealer, erhält dieser die Differenz zwischen dem Kaufpreis der Ware beim Unternehmer und dem Verkaufspreis beim Verbraucher. Darüber hinaus erhält er Preisnachlässe auf vereinbarte Käufe.
Ein entscheidender Unterschied zwischen der chilenischen und dem deutschen Handelsvertreter besteht darin, dass der deutsche Handelsvertreter nach § 89 HGB einen Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Vertrages hat. Dieser wird zum Beispiel fällig, wenn der Handelsvertreter einen Kundenkreis an den Unternehmer gebracht hat und der Unternehmer von diesem auch nach Beendigung des Vertrages noch finanziell profitiert. Dieser Ausgleichanspruch ist in Chile nicht gesetzlich geregelt und solange keine Vereinbarung darüber getroffen wurde, ist der Unternehmer nicht verpflichtet eine Summe für die Beendigung des Vertrages zu zahlen.
Der Vertragshändlervertrag – Contrato de distribución propiamente tal
Der Vertragshändler
Handelt es sich um größere Geschäfte wird meist ein Vertragshändlervertrag geschlossen. In vielen Fällen bedeutet dies, dass der Vertragshändler größere Verpflichtung hat und dass der Bereich in dem Unternehmer und Vertragshändler agieren als exklusives Territorium festgelegt wird. In den meisten Fällen tritt der Vertragshändler wie ein Dealer auf. Er kauft also Ware auf eigene Rechnung, um diese dann weiter zu verkaufen.
Pflichten des Vertragshändler
In der Regel verpflichtet sich der Vertragshändler im Vertrag dazu, ein Minimum an Bestellungen und/oder Käufen zu erledigen, ob in Anzahl oder in Wert. Des Weiteren muss der Vertragshändler eine Service Station für Kunden haben, also zum Beispiel Beschwerden von Kunden entgegen nehmen. Dazu muss er dafür sorgen, dass das Lager mit einer bestimmten Anzahl von Produkten und Ware bestückt ist. Darüber Hinaus ist es dem Vertragshändler nicht gestattet ohne die vorherige Genehmigung des Unternehmers Werbung für die Produkte des Unternehmers zu machen. In der Praxis sieht dies meist jedoch so aus, dass der Vertragshändler sogar dazu verpflichtet wird, Werbung zu machen, um so die Präsenz der Produkte des Unternehmers in seiner Betriebsstätte anzupreisen, und damit seine Qualität al Vertragshändler unter Beweis zu stellen.
Wie bei den meisten Verträgen berechtigt das Nichterfüllen der Verpflichtungen den Unternehmer dazu, den Vertrag zu beenden.
Rechte des Vertragshändlers
Neben diesen Verpflichtungen bringt der Vertragshändlervertrag aber natürlich auch einige Rechte für den Vertragshändler mit sich.
Der Vertragshändler hat das Recht die Marke des Unternehmers in seinen Betriebsstätte zu verwenden und auch für diese zu werben. Wie schon angesprochen kann dieses Recht, aber auch als eine Verplichtung in den Vertrag eingebaut werden.
Es können zusätzliche Prämien, die von Vorteil für den Vertragshändler sind, vereinbart werden. So können diese zum Beispiel zusätzliche Zahlungen oder Preisnachlässe sein, für den Fall, dass der Vertragashändler sein Verkaufsziel überschreitet.
Wie schon erwähnt ist auch die Exklusivität eines Territoriums ein Recht, auf das der Vertragshändler Anspruch hat. Dieses Territorium kann zonal oder national sein und der Unternehmer verpflichtet sich dazu, weder andere Vertragshändler in dieser Zone zu ernnenen, noch seine Produkte in der Zone zu verkaufen, zumindest nicht zu den Konditionen und Preisen wie der Vertragshändler.
Darüber Hinaus kann ausgehandelt werden, dass er Vertragshändler die Produkte des Unternehmers für die Óffentlichkeit ausstellt.
Des Weiteren kann vereinbart werden, dass die Vertragshändler und deren Mitarbeiter über ein gewisses Know-How verfügen, um so die technischen Innovationen und und eine dem Prdoukt gerecht werdenden Reklame sicher zu stellen. Diese Vereinbarung wird oft im technischen Bereich getroffen und wird auch als „business format franchising“ bezeichnet.
Charakter des Handelsvertretervertrag
Der Chakarkter eines Vertragshändlervertrages gleicht dem eines Handelsvertretervertrages. Auch der Vertragshändlervertrag hat eine atypische Struktur, also keine spezielle normative Regelung im Gesetz. Auch hier wird ein Vertrag zwischen dem Vertragshändler und dem Unternehmer geschlossen, der die zukünftigen Geschäfte der Beiden regelt. Wie oben bereits angesprochen, ist der Vertragshändler durch den Vertrag zunächst nicht dazu verpflichtet tätig zu werden, es sei denn es wurde zum Beispiel ein Mindestumsatz vertraglich geregelt. Wie auch beim Handelsvertrag gilt aber auch hier, wenn der, Vertragshändler tätig wird, fängt der Vertrag an zu wirken und der Unternehmer ist verpflichtet zu entlohnen.
Wie auch im Handelsvertretervertrag, wird die Gültigkeit des Vertragshändlervertrages im Vertrag festgelegt, der Vertrag ist „intuito personae“ und der Vertragshändler ist autonom und unabhängig vom Unternehmer.
Vergütung des Handelsvertretervertrag
Auch der Vertragshändler wird in Provisionen bezahlt. Dazu kann aber noch kommen, dass man ihm vertraglich für die Erzielung eines festgelegten Umsatzes Preisnachlässe für den Kauf von weiteren Produkten versichert, wie auch beim Handelsvertreter, der als Dealer tätig wird.
Zuletzt bearbeitet: 17/02/2020