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	<title>Gesellschaftsrecht archivos - Brokering Abogados</title>
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		<title>Wesentliche Unterschiede der chilenischen Sociedad de Responsabilidad Limitada (Ltda.) zur deutschen GmbH</title>
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		<dc:creator><![CDATA[valeska]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jun 2019 21:17:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>GmbH: Die im chilenischen Recht verankerte Sociedad de Responsabilidad Limitada (Ltda.) zeichnet sich, der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ähnlich, dadurch aus, dass die Gesellschafter nur eine festgelegte Einlage zu leisten haben und darüber hinaus für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich haften. Im Folgenden sollen einige der Eigenheiten der Ltda. und wesentliche Unterschiede zur [&#8230;]</p>
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<p>GmbH: Die im chilenischen Recht verankerte Sociedad de Responsabilidad Limitada (Ltda.) zeichnet sich, der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ähnlich, dadurch aus, dass die Gesellschafter nur eine festgelegte Einlage zu leisten haben und darüber hinaus für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich haften. Im Folgenden sollen einige der Eigenheiten der Ltda. und wesentliche Unterschiede zur deutschen GmbH aufgezeigt werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">A. Gründung der Gesellschaft (GmbH)</h3>



<p>Die wirksame Gründung der Ltda. setzt mehrere Schritte voraus.</p>



<p>Zunächst muss der Gesellschaftsvertrag vor einem Notar in öffentlicher
Urkunde mit dem in Art. 2 des Gesetzes Nr. 3.918 und Art. 352 des
Handelsgesetzbuchs aufgeführten Inhalt festgehalten werden.</p>



<p>In dieser Urkunde muss insbesondere der Hinweis auf die beschränkte
Haftung enthalten sein, da andernfalls zum Schutz der Geschäftspartner von der
vollumfassenden persönlichen Haftung der Gesellschafter auszugehen ist.</p>



<p>Zudem muss die Firma der Gesellschaft mit dem Wort „limitada“ enden. Ebenfalls möglich ist die Verwendung der Abkürzung LTDA., was zwar gesetzlich so nicht vorgesehen, aber mittlerweile anerkannt ist. Enthält die Firma keine dieser Varianten, ist ebenfalls eine vollumfängliche, persönliche Haftung der Gesellschafter vorgesehen.<br> Weiterhin muss ein Auszug der öffentlichen Urkunde innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages im Handelsregister eingetragen werden. Diese muss die wesentlichen Inhalte des Vertrages enthalten.</p>



<p>Zuletzt muss die Eintragung innerhalb von 60 Tagen nach Erstellung der öffentlichen Urkunde im Diario Oficial, dem Gesetzblatt, veröffentlicht werden.</p>



<p>Weiterhin wird in der Praxis dem Notar, der die öffentliche Urkunde
erstellt hat, zudem ein Protokoll der Eintragung in das Handelsregister und der
Veröffentlichung im Gesetzblatt erstellt. Hiermit ist der Nachweis der
ordnungsgemäßen Gründung und des Bestehens der Gesellschaft möglich.</p>



<p>Zudem ist anzumerken, dass das chilenische Recht Begrenzungen der Anzahl
der Gesellschafter vorsieht. So dürfen höchstens 50 Gesellschafter an der
Gesellschaft teilhaben. Zudem ist, anders als im deutschen Recht, das die
Ein-Mann-GmbH erlaubt, ein Minimum von zwei Gesellschaftern vorgesehen.</p>



<p>Auch die Gewinnbeteiligung richtet sich, anders als bei der deutschen
GmbH, nicht nach dem Anteil der geleisteten Einlagen, sondern kann in ihrer
Höhe von den Gesellschaftern jährlich neu festgelegt werden. Hierbei eventuell
auftretende Abweichungen werden bei einer späteren Auflösung der Gesellschaft
allerdings berücksichtigt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">B. Geschäftsführung und Vertretung</h3>



<p>Wer Geschäftsführer der Gesellschaft ist, wird durch
Gesellschaftsbeschluss festgelegt. In Betracht kommen für diese Aufgabe sowohl
einer oder mehrere der Gesellschafter, als auch Dritte.</p>



<p>Die primäre Aufgabe des Geschäftsführers liegt in der Verwaltung der
Gesellschaft. Er muss alles Notwendige tun, um die angemessene
Funktionsfähigkeit dieser zu ermöglichen. Weiterhin ist er zur Rechnungslegung
über seine Handlungen verpflichtet. Sein Aufgabenbereich umfasst zudem die
Buchhaltung und die Offenlegung dieser vor den Gesellschaftern.</p>



<p>Ist der Geschäftsführer selber kein Gesellschafter, hat er einen
Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Andernfalls kann durch Beschluss der
Gesellschafter eine Vergütung von bis zu etwa 2.700 Euro zuerkannt werden, ohne
dass diese auf die Gewinnbeteiligung angerechnet wird.</p>



<p>Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch die Geschäftsführer oder
die durch die Geschäftsführer ernannten Vertreter. Die Gesellschaft wird
allerdings nur wirksam verpflichtet, wenn</p>



<p>&#8211; die Handlung von der dem Handelnden erteilten Vertretungsmacht gedeckt
wird. Andernfalls verpflichtet sich dieser selber.</p>



<p>&#8211; im Vertrag oder aus den Umständen des Vertragsschlusses deutlich wird,
dass die Gesellschaft verpflichtet werden soll.</p>



<h3 class="wp-block-heading">C. Beschlussfassung der GmbH</h3>



<p>Weitere wesentliche Unterschiede zur deutschen GmbH sind im Bereich der
Beschlussfassung der Gesellschafter zu finden.</p>



<p>Um die der Gesellschaft obliegenden Rechte durchsetzen und diese
verwalten zu können, ist entweder ein Mehrheitsbeschluss oder aber ein
einstimmiger Beschluss der Gesellschafter erforderlich.</p>



<p>Grundsätzlich ist als gesetzlicher Regelfall der Mehrheitsbeschluss
vorgesehen. Es bedarf für die Beschlussfassung also nur einer zahlenmäßigen
Mehrheit der Gesellschafter. Allerdings kann im Gesellschaftsvertrag hiervon
abweichend beispielsweise festgelegt werden, dass eine Mehrheit der Gesellschaftsanteile
für die Beschlussfassung erforderlich ist.</p>



<p>Relevante Fälle der Notwendigkeit eines Mehrheitsbeschlusses sind die
Festlegung der Vergütung eines Geschäftsführers, der selber nicht
Gesellschafter ist, sowie, falls nötig, die Einlegung von Widerspruch gegen
eine Handlung eines Geschäftsführers und ggf. die Entscheidung über die
Durchführung dieser Handlung, sein.</p>



<p>Weiterhin gibt es einige Rechte, die die Gesellschafter nur aufgrund
eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses ausüben dürfen. Einstimmigkeit ist
grundsätzlich jedoch nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen erforderlich.
Hierzu zählen zum einen Modifizierungen des Gesellschaftsvertrages,
einschließlich der Ersetzung oder der Absetzung der Gesellschafter und der
Geschäftsführer und die Auflösungen der Gesellschaft. Im Unterschied zur
deutschen GmbH ist hierfür also nicht eine einfache Mehrheit der Gesellschafter
ausreichend.</p>



<p>Weiterhin erfasst sind auch Genehmigungen und Bestätigungen von
Rechtshandlungen, die nicht vom Gesellschaftszweck gedeckt sind, sowie
Vereinbarungen, einen erzielten Gewinn nicht auszuzahlen, mit ihm einen
Sozialfonds zu bilden und die Genehmigung nicht vorgesehener Auszahlungen an
Gesellschafter.</p>



<p>Zuletzt bedarf auch die mit einem der Gesellschafter getroffene
Vereinbarung bzgl. der Erteilung der Genehmigung, mit der Gesellschaft selber
in Wettbewerb treten zu dürfen, eines einstimmigen Beschlusses.</p>



<h3 class="wp-block-heading">D. Auflösung der Gesellschaft</h3>



<p>Die Auflösung der Gesellschaft kann auf eine entsprechende Vereinbarung
der Gesellschafter hin, wegen eines in der Person des Gesellschafters liegenden
Grundes oder auf gerichtliche Anordnung hin erfolgen.</p>



<p><strong>I. Entsprechende Vereinbarung
zwischen den Gesellschaftern</strong></p>



<p>Eine Auflösung aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den
Gesellschaftern kann zum einen nach Ablauf eines bereits im
Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitraum oder nach Eintritt oder bei
Ausbleiben eines im Vertrag festgelegten Ereignisses erfolgen.</p>



<p>Ist eine solche Frist oder ein auflösendes Ereignis nicht explizit
festgehalten, gilt die Gesellschaft grundsätzlich als auf unbegrenzte Dauer
abgeschlossen. Eine Auflösung ist dennoch möglich. Zum einen erfolgt sie, wenn
einer der Gesellschafter aus der Gesellschaft austritt und dieses den anderen
Gesellschaftern und Geschäftsführern mitteilt. Damit die Auflösung auch
gegenüber Dritten Wirksamkeit entfaltet, sind zudem die Erstellung einer
öffentlichen Urkunde, die die Auflösung bescheinigt, sowie die Eintragung im
Handelsregister innerhalb von 60 Tagen nach Erstellung der Urkunde
erforderlich. In der Praxis wird dieses Modell allerdings selten angewendet, da
aufgrund der mit der Möglichkeit der jederzeitigen Auflösung einhergehenden
Unsicherheit die Gesellschaft für potentielle Geschäftspartner oder Kreditgeber
unattraktiv wird. Daher wird in der Regel eine Auflösung nach einem bestimmten
Zeitraum, zumeist zwischen 3 und 10 Jahren, sowie die stillschweigende
Fortsetzung der Tätigkeit, wenn keiner der Gesellschafter widerspricht,
vereinbart.</p>



<p>Zudem kann eine Auflösung auch erfolgen, wenn sich alle Gesellschafter
über die Auflösung einig sind und ein entsprechender Gesellschaftsbeschluss
ergangen ist. Auch diese muss in einer öffentlichen Urkunde, die die Auflösung
bescheinigt, festgehalten werden. Zudem haben eine Eintragung im
Handelsregister innerhalb von 60 Tagen nach Erstellung der Urkunde und
Eintragung im Diario Oficial (Handelsregister) zu erfolgen.</p>



<p><strong>II. In der Person des
Gesellschafters liegende Gründe</strong></p>



<p>Weiterhin kann eine Auflösung aus einem in der Person des
Gesellschafters liegenden Grund erfolgen.<br>
Eine solche kommt zunächst in Betracht im Falle einer nachträglich eintretenden
Geschäftsunfähigkeit. In diesem Fall kann jeder der Gesellschafter die
Auflösung der Gesellschaft fordern. Diese wird jedoch nur bei Einhaltung der
Formvorschriften (Festhaltung in öffentlicher Urkunde und Eintragung im
Handelsregister) wirksam. Gleiches gilt für die Fälle der Insolvenz eines der
Gesellschafters.</p>



<p>Verstirbt einer der Gesellschafter, hat dies grundsätzlich nicht die
Auflösung der Gesellschaft zur Folge, sondern führt zu einer Fortführung dieser
mit den Erben des Verstorbenen. Allerdings ist eine anderweitige Vereinbarung
im Gesellschaftsvertrag möglich.</p>



<p><strong>III. Gerichtliche Anordnung</strong></p>



<p>Zuletzt ist eine Auflösung der Gesellschaft auch durch gerichtliche
Anordnung möglich.</p>



<p><strong>E. Die Liquidation</strong> </p>



<p>Nach Auflösung der Gesellschaft kommt es zur Liquidation dieser, was
zunächst die Ernennung eines Liquidators voraussetzt. Dieser kann entweder
einer der Gesellschafter oder aber ein Dritter sein. Die Gesellschafter können
hierbei selber einen oder mehrere Liquidatoren festlegen. Besteht keine
Einigkeit darüber, wer Liquidator sein soll, wird er durch den Richter ernannt.</p>



<p>Die Aufgabe des Liquidators ist es, zunächst ein Vermögensregister zu
erstellen, das alle Verpflichtungen und Ansprüche der Gesellschaft enthält.
Weiterhin hat er die Geschäftsführer zur Rechnungslegung aufzufordern. Sodann
hat er noch ausstehende Ansprüche einzufordern und das bestehende Eigentum der
Gesellschaft zu veräußern, um die bestehenden Verpflichtungen sowohl gegenüber
Dritter als auch gegenüber der Gesellschafter selber auszugleichen. Der danach
noch bestehende Restbetrag wird zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt.</p>



<p>Sind mehrere Liquidatoren bestellt, entscheidet bei fehlendem
Einvernehmen über einen für die Liquidation relevanten Punkt zwischen diesen
die Mehrheit. Kommt auch eine solche nicht zustande, ergeht eine gerichtliche
Entscheidung.</p>



<p>Verfasser: Leonie Müller</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unternehmensgründung in Chile</title>
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		<dc:creator><![CDATA[valeska]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jun 2019 20:54:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Chile gibt es drei Rechtsformen, die für die Unternehmensgründung durch Ausländer infrage kommen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada), die Aktiengesellschaft (sociedad por acciones) und die Kapitalgesellschaft (sociedad anónima). In allen dreien haften die Gesellschafter für die Verpflichtungen der Gesellschaft nicht persönlich. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada) bestehen [&#8230;]</p>
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<p>In Chile gibt es drei Rechtsformen, die für die Unternehmensgründung  durch Ausländer infrage kommen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sociedad de responsabilidad limitada), die <a href="https://www.brokering.cl/die-aktiengesellschaft-sociedad-por-acciones-spa/">Aktiengesellschaft</a> (sociedad por acciones) und die Kapitalgesellschaft (sociedad anónima). In allen dreien haften die Gesellschafter für die Verpflichtungen der Gesellschaft nicht persönlich.</p>



<p>Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (sociedad de responsabilidad limitada) bestehen aus mindestens zwei
Gesellschaftern und haben einen oder mehrere Geschäftsführer, die dazu bestellt
sind, die öffentliche Urkunde, durch die die Gesellschaft gegründet wird, zu
unterzeichnen.<br>
&nbsp;<br>
Änderungen des Gesellschaftsvertrags benötigen eine einstimmige Entscheidung
der Gesellschafter.</p>



<p>Das Kapital der
Kapitalgesellschaft (sociedad anónima) ist in Aktien aufgeteilt und es muss
mindestens zwei Aktionäre geben. Sie hat einen Vorstand, einen
Hauptgeschäftsführer und eine Hauptversammlung. Beschlüsse bedürfen einer
Mehrheitsentscheidung.</p>



<p>Das Kapital der Aktiengesellschaften (sociedad por acciones)  ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt. Es wird nur ein Aktionär benötigt. Beschlüsse ergehen durch Mehrheitsentscheidung. Ein Vorstand wird nicht gefordert, nur ein Hauptgeschäftsführer und die Hauptversammlung.</p>



<p>In Chile gibt es keine Beschränkung für die Unternehmensgründung von Ausländern. Allerdings müssen allen ausländischen Gesellschaftern zuerst eine chilenische Steuernummer beantragen. Im Falle einer natürlichen Person braucht man nur eine Vollmacht und eine Kopie des Reisepasses. Im Falle von Unternehmen andere Unterlagen werden benötigt. Dieses dient den Erwerb der zugehörigen Steuernummer. Für diesen Zweck wird eine Vollmacht von der ausländischen Gesellschaft erteilt.</p>



<p>Die Steuernummer dient dazu, die Steuern zu erheben, wenn die Gewinne zu den ausländischen Partnern des Unternehmens geschickt werden. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt und eine Apostille haben, die von der entsprechenden deutschen Behörde aufgestellt wurde.</p>



<p>Nachdem die Vollmacht, durch die die Gesellschaft gegründet wird, unterzeichnet wurde, wird die Gründungsurkunde dem Handelsregister vorgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht. Dann kann die Gesellschaft die Steuernummer vom chilenischen Finanzamt bekommen. Ab diesem Zeitpunkt ist sie voll handlungsfähig.</p>



<p>Eine chilenische Gesellschaft benötigt einen Geschäftsführer der Chilene ist oder ein Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis.</p>



<p>Ab der Unterzeichnung der
öffentlichen Urkunde bis zur Erlangung der Steuernummer vergehen gewöhnlich
etwa 10 Tage.</p>
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		<item>
		<title>Die Aktiengesellschaft (Sociedad por acciones, SPA)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[valeska]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jun 2019 20:30:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Aktiengesellschaft, bekannt unter ihrem Akronym SpA, wurde 2007 durch das Gesetz 20.190 als eine vereinfachte Form der Kapitalgesellschaft eingeführt und war ursprünglich für Risikokapitalgesellschaften gedacht. Vor- und Nachteile einer SpA (Aktiengesellschaft) Einige Vorteile einer SpA gegenüber einer Einmanngesellschaft (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada, EIRL) bestehen darin, dass sie zunächst als Gesellschaft von einer Person [&#8230;]</p>
<p>La entrada <a href="https://www.brokering.cl/die-aktiengesellschaft-sociedad-por-acciones-spa/">Die Aktiengesellschaft (Sociedad por acciones, SPA)</a> se publicó primero en <a href="https://www.brokering.cl">Brokering Abogados</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Aktiengesellschaft, bekannt unter ihrem Akronym SpA, wurde 2007 durch das Gesetz 20.190 als eine vereinfachte Form der Kapitalgesellschaft eingeführt und war ursprünglich für Risikokapitalgesellschaften gedacht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vor- und Nachteile einer SpA (Aktiengesellschaft)</h2>



<p>Einige Vorteile einer SpA gegenüber einer Einmanngesellschaft (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada, EIRL) bestehen darin, dass sie zunächst als Gesellschaft von einer Person gegründet werden kann und im weiteren Verlauf neue Gesellschafter beitreten, dass sie mehr als einen Gesellschaftszweck haben kann und dass auch juristische Personen SpA gründen können.</p>



<p>Sie ist die angemessene Gesellschaftsform für Personen, die ein Unternehmen gründen wollen, in das in Zukunft weitere Aktionäre oder stille Gesellschafter eintreten sollen.</p>



<p>Eine Aktiengesellschaft kann einen oder mehrere Aktionäre haben und bedarf keiner aufwendigen Verwaltung. Ein Verwaltungsrat wird nicht benötigt. Jede einzelne Person kann Aktien von verschieden SpA erwerben und die Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.</p>



<p>Der Nachteil einer SpA gegenüber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besteht darin, dass im Gegensatz zu einer GmbH jeder der Gesellschafter seine Anteile verkaufen und damit das Geschäft aufgeben und sogar Personen einbringen kann, die der Rest nicht als Gesellschafter haben will, und andererseits könnte der Mehrheitsaktionär Kapitalerhöhungen vornehmen und schließlich die Minderheitsaktionäre von jeder Entscheidung ausschließen, weshalb Familienunternehmen häufig die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) der SpA vorziehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kapital und Kapitaleinteile einer SpA (Aktiengesellschaft)</h2>



<p>Das Gesellschaftskapital wird in Aktien aufgeteilt, und die Aktionäre haften bis zur Höhe ihrer jeweiligen Einlage in die Gesellschaft. Die Aktien müssen innerhalb der in der Gründungsurkunde selbst angegebenen Frist unterzeichnet und eingezahlt werden, und wenn nichts angegeben ist, muss dies innerhalb eines Zeitraums von höchstens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft oder ab der Erhöhung des Aktienkapitals erfolgen.</p>



<p>Kapitalerhöhungen werden von den Aktieninhabern beschlossen werden. Auf der anderen Seite kann es genehmigtes Kapital geben, d.h. Kapitalerhöhungen, die der Geschäftsführer ohne Zustimmung der Hauptversammlung durchführen kann, entweder zur Finanzierung der Verwaltung des Unternehmens oder für bestimmte Zwecke.</p>



<p>Die Rechtsform der Aktiengesellschaft erlaubt es, Aktien zu verkaufen, die nur ein Recht an der Aufteilung der Gewinne an einem abgeschlossenen Geschäft geben. Dies ermöglicht es, stille Teilhaber für ein neues Geschäft, das man entwickeln möchte, zu suchen, und dem neuen Teilhaber die Sicherheit zu geben, dass das Geschäft rentabel sein und nicht durch andere, bereits bestehende Geschäfte beeinträchtigt wird.</p>



<p>Es können verschiedene Arten von Aktien geschaffen werden, von denen einige nur ein Recht an den Gewinnen und nicht zur Teilnahme an Abstimmungen einräumen, oder mit denen ein Gesellschafter verpflichtet wird, seine Aktien im Fall, dass er sich zurückziehen möchte, an die anderen Gesellschafter oder an die Gesellschaft selber zu verkaufen, etc.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verwaltung einer SpA</h2>



<p>Eine Aktiengesellschaft ist sehr flexibel in ihrer Verwaltung und in den Rechten und Pflichten betreffend des Aktienbesitzes. Dies erlaubt es, dass sie sich an die jeweiligen Notwendigkeiten des Unternehmens anpassen kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Besteuerung einer SpA</h2>



<p>Weiterhin ist anzumerken, dass die Aktiengesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert wird. Der Vorteil gegenüber letzteren besteht jedoch darin, dass man vor dem Finanzamt je nach den Bedürfnissen der Aktionäre und des Unternehmens zwischen der Zahlung von Steuern im Rahmen des integrierten oder teilintegrierten Systems wählen kann. Das integrierte System ist für die GmbH gedacht, aber kann auch von der Aktiengesellschaft benutzt werden.</p>
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